Mit ihrem Beschluss zur bekenntnisfreien Schulen hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein deutliches bildungspolitisches Signal gesetzt. Der entsprechende Beschluss wurde vom Hauptvorstand der GEW am 14./15. November 2025 gefasst – als weiterer Beschluss im Anschluss an den 30. GEW-Gewerkschaftstag. Damit konkretisiert die GEW ihre bildungspolitischen Positionen und führt den Auftrag des Gewerkschaftstags konsequent weiter.

Ziel des Beschlusses ist es, ein Modell praktisch umsetzbar zu machen, das im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen, bislang aber kaum realisiert wurde: die bekenntnisfreie Schule.

Was bedeutet „bekenntnisfreie Schule“?

Bekenntnisfreie Schulen sind öffentliche Schulen, an denen kein konfessioneller Religionsunterricht mehr als ordentliches Lehrfach stattfindet. Stattdessen gibt es ein gemeinsames Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, das ethische, philosophische und religionskundliche Wertebildung vermittelt.

Ziel ist eine Schule, die weltanschaulich neutral bleibt und allen Kindern – unabhängig von ihrer religiösen oder nicht-religiösen Herkunft – einen gemeinsamen Raum für Lernen, Denken und Dialog bietet.

Warum sind bekenntnisfreie Schulen heute so wichtig?

In einer pluralisierten Gesellschaft, in der viele Kinder keiner Konfession angehören, wirkt das Festhalten am konfessionellen Religionsunterricht als Normalfall zunehmend anachronistisch. Der GEW-Beschluss setzt hier ein klares Zeichen:

Schule soll nicht länger nach Glaubenszugehörigkeit strukturiert sein, sondern kritisches Denken, gemeinsame Wertebildung und Dialog in den Mittelpunkt stellen.

Die rechtliche Herausforderung: Landesrecht entscheidet

Zwar erlaubt das Grundgesetz bekenntnisfreie Schulen ausdrücklich, doch ihre Umsetzung hängt von den Landesverfassungen und Schulgesetzen ab. In Baden-Württemberg ist die Ausgangslage besonders anspruchsvoll:

  • Die Landesverfassung definiert öffentliche Schulen als christliche Gemeinschaftsschulen und schreibt Erziehungsziele wie „Gottesfurcht“ fest.
  • Das Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 96, § 98) sieht konfessionellen Religionsunterricht als Pflichtfach vor und kennt keine Ausnahme für bekenntnisfreie Schulen.

Damit ist klar:
Für die Einführung bekenntnisfreier Schulen in Baden-Württemberg sind

  • Änderungen der Landesverfassung (Zweidrittelmehrheit im Landtag) und
  • Anpassungen des Schulgesetzes (einfache Mehrheit)
    erforderlich.

Hoffnung auf Umsetzung bekenntnisfreier Schulen in Baden-Württemberg

Der GEW-Beschluss vom November 2025 eröffnet eine neue Chance, die Debatte um bekenntnisfreie Schulen in Baden-Württemberg mit Nachdruck zu führen. Er macht deutlich, dass diese Forderung kein Randthema ist, sondern von einer großen Bildungsgewerkschaft getragen wird – ausdrücklich als Fortführung der Beschlüsse des Gewerkschaftstags.

Die Hoffnung ist, dass die GEW Baden-Württemberg diesen Impuls aufgreift und gemeinsam mit anderen Akteuren auf eine Reform des Landesrechts hinarbeitet. Eine bekenntnisfreie Schule, die weltanschaulich neutral ist und allen Kindern eine gemeinsame Wertebildung ermöglicht, wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Bildungsfairness.

Der Beschluss der GEW ist dafür ein Anfang. Jetzt liegt es an der Politik – und an uns als Gesellschaft –, daraus auch in Baden-Württemberg Realität werden zu lassen.

Weitere Informationen:

Beschlusstext der GEW

Beitrag der Giordano-Bruno-Stiftung

Positionspapier des Zentralrats der Konfessionsfreien

Informationen der gbs Stuttgart